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Definierung der Mitgliedschaften gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 16.07.2004
Ordentliche Mitgliedschaften
Der Jahresbeitrag beträgt 48,00 €.
Für Dozenten beträgt der Jahresbeitrag ebenfalls 48,00 €.
Ehrenmitglieder zahlen keinen Vereinsbeitrag.
Ordentliche Mitglieder:
- nehmen kostenlos an Übungsabenden teil,
- erhalten (auf Wunsch) monatlich die Vereinszeitschrift,
- zahlen keine Startgebühr bei Wettschreiben,
- bekommen gemäß Beschluss vom 10. Dezember 2001 Zuschüsse zu Fahrten und Übernachtungen bei Wettschreiben,
- und deren Partner, Kinder und Enkel erhalten auf Kurse 10 % Nachlass,
- erhalten je nach Finanzlage des Vereins Zuschüsse bei der jährlichen Sommerfahrt und weiteren Veranstaltungen mit anschließendem Essen und evtl. auf Eintrittspreise für sich selbst,
- haben keine Kosten bei der Weihnachtswanderung und anschließendem Essen für sich und einen Partner.
- Mitgliedschaften von deren Partnern, Kindern und Enkeln werden wie stille Mitgliedschaften behandelt.
Stille Mitgliedschaften
Der Jahresbeitrag beträgt 24,00 €.
Stille Mitglieder:
- haben keinen Anspruch auf kostenlose Teilnahme an Übungsabenden,
- bekommen keine Vereinszeitschrift, sondern auf Wunsch nur die Vereinsnachrichten,
- zahlen keine Startgebühr bei Wettschreiben,
- bekommen zu Fahrten und Übernachtungen bei Wettschreiben die Hälfte der Zuschüsse wie ordentliche Mitglieder,
- und deren Angehörige erhalten keinen Rabatt auf Kurse,
- nehmen unter gleichen Bedingungen an Sommerfahrten und weiteren Veranstaltungen wie ordentliche Mitglieder teil,
- nehmen an der Weihnachtswanderung kostenlos teil. Partner von stillen Mitgliedern zahlen den vollen Preis, der dem Verein durch Fahrtkosten, Eintrittsgelder und Essen entsteht.
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